Unternehmen müssen sich auf Krisenzustände vorbereiten, damit im Fall des Falles jeder weiß, was zu tun ist. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, worauf es beim Notfallmanagement ankommt – in der neuen Folge des Podcasts "Ganz sicher" sowie in der aktuellen Ausgabe des Magazins "etem" (3.2022).

Ein Arbeitsunfall, ein Brand, Hochwasser oder ein medizinischer Notfall: Damit solche Krisenszenarien nicht in Chaos und Panik enden, müssen Unternehmen sich bestmöglich vorbereiten. Unabhängig von der Betriebsgröße brauchen sie ein professionelles Notfallmanagement. Dazu gehört, dass Unternehmen potenzielle Gefahren kennen, einen guten Plan haben – und nicht zuletzt den Ernstfall immer wieder üben.

Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte haben beim Thema Risikomanagement eine besondere Verantwortung. Sie müssen zunächst potenzielle Gefahren analysieren und bewerten: Was kann im Betrieb überhaupt passieren – und wie wahrscheinlich ist es, dass ein bestimmtes Szenario eintritt? Dabei können sie auf die Ergebnisse der entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen zurückgreifen.

Im nächsten Schritt gilt es dann, personelle, organisatorische und technische Maßnahmen zur Begrenzung möglicher Personen- und Sachschäden in Notfall- und Krisensituationen festzulegen. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt sehr genau vor, was dazu gehört. Demnach haben Arbeitgeber "entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind." Ebenso müssen sie "diejenigen Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen."

Ein Plan ist nicht genug

Mögliche Gefahren sind bekannt, Ansprechpersonen sind benannt, ein Notfallplan liegt in der Schublade – war’s das? Nein, sagt Wolfgang Paul, Dozent bei der BG ETEM: "Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen reicht nicht aus. Man kann und muss das Verhalten in Notfallsituationen üben – etwa im Rahmen einer Evakuierungsübung." Auf diese Weise Routinen zu entwickeln, sorge innerhalb der Belegschaft für Sicherheit.

Training in der Bildungsstätte

Das entsprechende Rüstzeug fürs Training mit den Kolleginnen und Kollegen können Verantwortliche aus Betrieben sich im Seminar "Krisen- und Notfallmanagement" der BG ETEM holen. Wolfgang Paul hat es entwickelt, gemeinsam mit Udo Raumann, Geschäftsführer Deutsche Benkert in Herne. Als Referenten führen sie regelmäßig durch ein Planspiel, in dem sich die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer als Mitglieder eines Krisenstabs beweisen müssen. Die beiden sind in der neuen Folge von "Ganz sicher" zu Gast, dem Podcast für Menschen mit Verantwortung der BG ETEM. Im Gespräch mit Moderatorin Katrin Degenhardt erklären die beiden, worauf es beim Notfallmanagement ankommt und warum es so wichtig ist, die Abläufe in Krisensituationen immer wieder zu üben.

Leitfaden für den Ernstfall

Auch "etem", das Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der BG ETEM, widmet sich in der aktuellen Ausgabe (3.2022) dem Thema Notfallmanagement. In der Titelgeschichte geht es um Eckpfeiler und Inhalte eines strukturierten Notfallmanagements, um die Bedeutung psychologischer Ersthilfe und das richtige Verhalten im Brandfall. Eine exklusive Reportage im Webmagazin begleitet zudem das Planspiel im Rahmen des Seminars "Krisen- und Notfallmanagement", bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Krisenstab die Folgen eines Großbrands im Betrieb zu bewältigen hatten.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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