Nachhilfestunden, Schwimmkurse oder Schulausflüge: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördert finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche und macht sie fit für die Schule oder Ausbildung. Die Region Hannover hat ein eigenes, bürokratiearmes Antragsverfahren entwickelt, um noch mehr anspruchsberechtigte Familien zu erreichen. Zur Einschulung erhalten über 11.500 Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Region Hannover eine Postmappe mit übersichtlichen BuT-Informationen. Am Dienstag (8.8.) überreichte Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover, die Postmappen an die Schülerinnen und Schülern der Klasse 1b der Grundschule Godshorn in Langenhagen.

„Immer mehr Familien aus der Region wissen um das Bildungs- und Teilhabepaket und nutzen die finanziellen Zuschüsse – das ist wirklich ein Erfolg und trägt dazu bei, allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Möglichkeiten zu eröffnen. Bildungs- und Entwicklungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen!“, so Erwin Jordan. „Wir haben schon viele gute Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemacht“, erklärte auch die Schulleiterin der Grundschule Godshorn Andrea Kunkel, „gerade im Bereich der Lernförderung ist es wichtig, dass die Eltern gut informiert sind und dieses Angebot auch nutzen.“

Bis zu sieben verschiedene Leistungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten – über BuT bezuschusst oder ganz finanziert werden:

  • Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Persönlicher Schulbedarf (100-Euro-Pauschale)

Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen können BuT-Leistungen erhalten, ohne eine der vorgenannten Sozialleistungen zu beziehen. Hierfür kann ein Antrag auf ausschließlich BuT-Leistungen im Jobcenter gestellt werden.

In dem Zeitraum 2014 bis 2016 ist die Zahl der BuT-Inanspruchnahmen in allen Leistungsbereichen gestiegen: Lag die durchschnittliche Nutzung in der Region Hannover 2014 noch bei 41,7 Prozent wuchs der Wert nun auf 46,1 Prozent (2016) an – das geht aus dem Jahresbericht hervor, den das Team Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover jüngst veröffentlicht hat. Bei den Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 15 Jahren stieg die Nutzungsquote für die gesamte Region Hannover von 66 Prozent (2014) auf sogar 75 Prozent (2016). „Das ist eine tolle Entwicklung“, so Florian Schmidt, Teamleiter Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover. „Hier haben wir unser Ziel, das BuT bekannter zu machen, nahezu erreicht. Dennoch sehen wir auch, dass viele Schülerinnen und Schüler jeweils nur eine Leistung in Anspruch nehmen, das ist noch ausbaufähig.“ Die Region Hannover ist für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in allen 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden zuständig. Im Jahr 2016 hatte die Region rund 16,7 Millionen Euro an BuT-Ausgaben.

Auskünfte gibt die Region Hannover im Kundenservicebüro Bildung und Teilhabe in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 323, montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr. Telefon: 0511/ 61 62 63 64, E-Mail: BuT@region-hannover.de. BuT-Anträge und weitere Informationen sind im Internet unter www.hannover.de/but abrufbar.

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