Im Zeichen der Coronavirus-Krise konnte der Handelsverband Baden-Württemberg erhebliche Entlastungen für den Handel im Südwesten erreichen. In den kommenden Wochen sollen Ausnahmegenehmigungen von Arbeitszeitregelungen möglich sein. Außerdem wird es eine Ausnahme vom bestehenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW geben.

Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW) zeigte sich erfreut über die rechtlich eindeutig formulierten Ausnahmegenehmigungen der Ministerien für Wirtschaft und Verkehr. "Oberstes Ziel der Händler im Land ist es, die Versorgung der Verbraucher aufrechtzuerhalten – insofern kommen diese Ausnahmegenehmigungen vor allem den Verbrauchern zugute", sagte er und weiter: "Wir sind uns mit der Politik einig, dass wir gemeinsam alles dafür tun müssen, in diesen schwierigen Zeiten keine unüberlegten Handlungen oder gar Panik innerhalb der Bevölkerung zu fördern und daher vor allem Bürokratie zu vermeiden."

Die nun erteilten Ausnahmegenehmigungen seien deshalb in diesem Sinne zwingend, logisch und verantwortungsvoll und entspreche voll und ganz den Forderungen des Handelsverbands, so Hutter weiter.

"Damit die Bürgerinnen und Bürger weiterhin jederzeit und uneingeschränkt ihr gewohntes Sortiment vorfinden, eröffnen wir vorsorglich und vorübergehend die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen von den Arbeitszeitregelungen", sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Damit könnten die Betriebe die aktuellen Herausforderungen reibungslos mit ihrem vorhandenen Personal bewältigen – so zum Beispiel beim Auffüllen von Regalen, nicht nur beim Kommissionieren von Waren, wie HBW-Präsident Hutter ergänzte.

Dafür können die Handelsbetriebe bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die zuständigen Behörden können so beispielsweise bei Bedarf erlauben, dass ausnahmsweise die tägliche Höchstarbeitszeit überschritten oder auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden darf. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30. April 2020.

Einen Erfolg im Sinne der Händler konnte der Handelsverband auch im Verkehrsministerium erreichen. Um eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für LKW zu erreichen, hatte der Verband das Ministerium um einen entsprechenden Erlass gebeten.

Das veränderte Kaufverhalten der Verbraucher im Zeichen des Coronavirus hatte den Handel zuletzt auch vor logistische Herausforderungen gestellt.

Das Verkehrsministerium hat nun dementsprechend die nachgeordneten Behörden gebeten, von einer Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots bis einschließlich 5. April 2020 abzusehen – damit ist künftig auch der Transport von Handelsartikeln an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Über den Handelsverband Baden-Württemberg e.V.

Der Handelsverband Baden-Württemberg, drittgrößter Landesverband im HDE, vertritt die politischen Interessen von über 10.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro. Der Verband bietet zudem mit der Dienstleistungsplattform www.handel-scout.de eine Art "Wikipedia" für den Handel an, welche, angereichert mit Partnern aus den einzelnen Dienstleistungsbereichen und deren Wissen, für einzelne Bereiche Lösungen darlegen. Das daran angegliederte Weiterbildungsangebot www.handel-scout-akademie.de setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: Präsenzschulungen und E-Learning.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Baden-Württemberg e.V.
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 64864-0
Telefax: +49 (711) 6486424-34
http://www.badenwuerttemberg.einzelhandel.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Pfister
Pressesprecher
Telefon: +49 (711) 64864-46
Fax: +49 (711) 64864-24
E-Mail: pfister@hv-bw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel