
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wundert sich über den eilig zwischen Deutschen Rotem Kreuz (DRK) und Bundesarbeitsministerium (BMAS) ausgehandelten Kompromiss zum Erhalt des Modells der DRK-Schwesternschaften. Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor festgestellt, dass der Einsatz von DRK-Schwestern in der Pflege als Arbeitnehmerüberlassung zu werten sei. Geeinigt haben sich DRK und BMAS […]