
Wer als Arbeitgeber Lebensarbeitszeitkonten anbietet, sollte sich das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach merken. In der Freistellungsphase, so das Gericht, entstehen keine Urlaubsansprüche. „Klar, waren wir mit dem Fall noch nicht vor dem Bundesarbeitsgericht“, sagt Ecovis-Arbeitsrechtler Thorsten Walther, „weil Lebensarbeitszeitkonten jedoch zunehmend populärer werden, wird das Urteil noch weitere Kreise ziehen.“ […]